IMPACT IRC wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen tätig. Von ihnen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
IMPACT IRC übt eine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistung aus.
Angebote unterbreitet IMPACT IRC grundsätzlich in Form von Projektvorschlägen. Diese geben wieder die Aufgabenstellung, den Ablauf des Projekts, Methodik, sowie den absehbaren Zeitbedarf und das Honorar. Soll IMPACT IRC ein Angebot abgeben, das über den Umfang eines Rahmenvorschlags hinausgeht, teilt es dem Interessenten vor Ausarbeitung des Projektvorschlages mit, in welchem Umfang die Ausarbeitung besonderer Projektunterlagen erforderlich wird und welches Honorar hierfür zu entrichten ist. IMPACT IRC kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent trotz entsprechenden Hinweisen und Einräumung einer angemessenen Äußerungsfrist nicht widersprochen hat. Das Urheberrecht von IMPACT IRC bleibt hiervon unberührt.
Das im Angebot genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die von IMPACT IRC für eine dem Projektvorschlag entsprechende Auftragsdurchführung zu erbringen sind. Für Sonderwünsche des Auftraggebers kann IMPACT IRC ein angemessenes Zusatzhonorar beanspruchen.
Inhalt und Umfang des IMPACT IRC erteilten Auftrages bestimmen sich ausschließlich nach den zwischen IMPACT IRC und dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Bringen Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers für IMPACT IRC Mehrkosten, ist es berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, wenn aus anderen, von IMPACT IRC nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten entstehen.
IMPACT IRC gewährt grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Projektgegenstände oder Untersuchungsmethoden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Dauer der Exklusivität und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen sind.
Das vereinbarte Honorar umfasst alle in dem Projektangebot vereinbarten Leistungen. Sollte im Verlaufe des Projektes zusätzlicher, nicht im Projektangebot enthaltener, Beratungsbedarf entstehen, erhöht sich das Projektvolumen, um den mit dem Kunden abzustimmenden Betrag. Reise- und Übernachtungskosten, sowie sonstige Fremdkosten (bspw. Beschaffung von Studien, etc.) werden separat und nach Einzelaufstellung in Rechnung gestellt. Sie sind nicht Gegenstand des Projektangebotes. Zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren berechnet IMPACT IRC die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Honorare sind 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber Projektvorschläge und Projektergebnisse ausschließlich zu seinem eigenen internen Gebrauch. Eine auch nur teilweise Veröffentlichung ihres Inhalts durch den Auftraggeber bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IMPACT IRC. Entsprechendes gilt für jede sonstige Weitergabe von Informationen über die oder aus den von IMPACT IRC geleisteten Forschungsarbeiten an Dritte (Kunden, Lieferanten, Außendienst etc.), sei es durch deren Vervielfältigung oder Druck, sei es durch Speicherung und Verarbeitung in oder Ausgabe aus Informations- und Dokumentationssystemen (information-storage- and retrieval-systems).
Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption und dem bei Auftragsdurchführung anfallenden Material - Projektvorschlag und -berichte, Fragebogen, Datenträger, Datenbänder etc. - liegen ausschließlich bei IMPACT IRC. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
IMPACT IRC verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Wenn sich aus der Anlage des Projektes diese Möglichkeit ergibt, kann der Auftraggeber mit IMPACT IRC vereinbaren, dass Projektergebnisse ausschließlich ihm zur Verfügung gestellt werden, ihm also die Exklusivität der Ergebnisse zugesichert wird. Auch dann bleibt jedoch unberührt das Recht von IMPACT IRC, die methodischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Projekt für eigene Zwecke zu nutzen.
IMPACT wird, wenn nicht anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart ist, Erhebungsunterlagen 1 Jahr und Datenträger für die Dauer von 2 Jahren ab Auslieferung der Ergebnisse aufbewahren.
IMPACT IRC wird das in Auftrag gegebene Projekt mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und auswerten. Das Erreichen bestimmter Projektergebnisse oder Forschungsziele kann IMPACT IRC jedoch nicht gewährleisten. Beanstandungen der Projekte, hierbei insbesondere ihrer methodischen Anlage und der Auswertung, können nur auf eine schuldhafte Verletzung der IMPACT IRC obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung des Projekts gewonnen werden, können keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Konzeption des Projekts begründen. Hat IMPACT IRC schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzt, verpflichtet es sich zur Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder binnen einer angemessenen vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist nicht durchgeführt, kann der Auftraggeber das Honorar angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem für ihn durchgeführten Projekt entstehen, sind, soweit IMPACT IRC nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen.
Werden Ergebnisse aus Gründen, die IMPACT IRC zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegten Leistungen noch nicht erbracht sind. Weitergehende Ansprüche, hierbei insbesondere solche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind, soweit IMPACT IRC nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
Die Ersatzpflicht von IMPACT IRC für von ihm zu vertretende Schäden gleich welcher Art ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die Gesamthöhe des Honorars, das für den betreffenden Auftrag vereinbart wurde.
Der Auftraggeber haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die IMPACT IRC oder Dritten aus der An- oder Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die IMPACT IRC schuldhaft verursacht hat.
Erfüllungsort und - soweit Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch Gerichtsstand ist der Sitz von IMPACT IRC.
Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung.